Wer eine Drohne in Deutschland legal und stressfrei fliegen will, braucht mehr als nur einen Akku und einen freien Platz. Entscheidend sind die Flugkategorie, die Klasse des Geräts und der richtige Nachweis für die Fernpiloten-Kompetenz, denn genau daran hängen in der Praxis viele typische Fehler. Ich ordne deshalb den Drohnen-Kompetenznachweis so ein, wie er wirklich gebraucht wird: für A1, A2 und A3, für Registrierung, Prüfungsablauf, Kosten und die Stolperfallen, die im Alltag am ehesten Ärger machen.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- In der offenen Kategorie gilt in Deutschland meist: unter 25 kg, Sichtkontakt und maximal 120 Meter Flughöhe.
- Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 wird nach Online-Training und Online-Prüfung ausgestellt und kostet beim LBA 25,00 €.
- Für A2 braucht man zusätzlich zum A1/A3-Nachweis ein praktisches Selbststudium und eine weitere Prüfung bei einer benannten Stelle.
- Für C0-Drohnen und UAS unter 250 g ist der Kompetenznachweis in A1 nicht verpflichtend.
- Der Kompetenznachweis ist nicht dasselbe wie die Betreiberregistrierung und ersetzt auch keine Haftpflichtversicherung.
- Wer mit Kamera oder Sensor fliegt, muss oft zuerst die Registrierungsfrage klären, bevor die Nachweisfrage überhaupt relevant wird.
Was der Nachweis in Deutschland wirklich abdeckt
Ich trenne das Thema immer in drei Ebenen: die Drohne, die Person am Sender und die konkrete Flugart. Der Nachweis belegt nicht, dass jedes Flugmanöver beherrscht wird, sondern dass die Fernpilotin oder der Fernpilot die Regeln und Sicherheitsgrundlagen der offenen Kategorie kennt. Nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamts besteht der EU-Kompetenznachweis A1/A3 aus einem Online-Training und einer anschließenden Theorieprüfung.Praktisch heißt das: Der Nachweis gehört zu den Grundvoraussetzungen für viele Flüge in der offenen Kategorie, aber er ersetzt keine Erlaubnis für jeden beliebigen Ort. Wer in Deutschland unterwegs ist, muss außerdem auf Luftraumbeschränkungen, lokale Verbotszonen, Sichtflug und die maximale Höhe achten. Das Bundesministerium für Verkehr fasst die offene Kategorie auf den Punkt zusammen: weniger als 25 Kilogramm Startmasse, Sichtkontakt und höchstens 120 Meter.
Für Leser aus dem RC- und Modellbauumfeld ist genau diese Trennung wichtig. Ein gutes Flugmodell bleibt ein Modell, aber rechtlich zählt trotzdem, ob es als UAS betrieben wird und welche Anforderungen für den Einsatz gelten. Wer das sauber auseinanderhält, versteht auch, warum nicht jede kleine Drohne automatisch ohne Nachweis fliegen darf. Als Nächstes lohnt sich deshalb der Blick auf die Frage, wann der Nachweis überhaupt Pflicht ist.
Wann er Pflicht ist und wann nicht
Die Pflicht hängt vor allem von der Unterkategorie und von der Klasse der Drohne ab. In der offenen Kategorie ist der Kompetenznachweis nicht pauschal für jede Drohne nötig, aber sehr schnell relevant, sobald das Gerät nicht mehr in die kleinste Risikoklasse fällt oder die Betriebsart anspruchsvoller wird. Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse.
| Typischer Fall | Was in der Praxis gilt | Was du meist brauchst |
|---|---|---|
| C0 oder UAS unter 250 g in A1 | Kein EU-Kompetenznachweis A1/A3 verpflichtend | Meist kein Nachweis, aber die übrigen Flugregeln gelten weiter |
| UAS unter 250 g mit Kamera oder anderem personenbezogene Daten erfassenden Sensor | Der Nachweis ist nicht automatisch Pflicht, die Betreiberregistrierung kann aber greifen | Oft Registrierung, abhängig von Gerät und Nutzung |
| C1, C3 oder C4 in A1/A3 | Hier wird der Kompetenznachweis typischerweise relevant | A1/A3 |
| C2 in A2 | Näher an unbeteiligten Personen, daher strengere Anforderungen | A1/A3 plus A2-Zeugnis |
| Schwerere oder weiter weg betriebene UAS in A3 | Flug nur mit größerem Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen und bebauten Bereichen | A1/A3 |
Für die meisten Hobbypiloten ist A1/A3 die naheliegende Basis, solange sie nicht bewusst näher an Menschen heran wollen oder ein C2-Gerät in engeren Umgebungen einsetzen. Wer aber regelmäßig flexibler fliegen muss, kommt früher oder später zur A2-Frage. Und genau die ist der nächste sinnvolle Schritt.
So läuft Prüfung und Ausstellung ab
Der Weg zum Nachweis ist im Vergleich zu anderen Luftfahrtthemen angenehm geradlinig. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 wird beim LBA über Online-Training und Online-Theorieprüfung erworben; die Gebühr für Prüfung und Ausstellung beträgt 25,00 €. Die Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten, bestanden wird ab 75 Prozent richtigen Antworten. Wenn es beim ersten Versuch nicht reicht, lässt sich die Prüfung erneut absolvieren.
- Online-Training durcharbeiten und die Grundlagen zu Regeln, Risiken und Betriebsgrenzen lernen.
- Online-Prüfung mit 40 Fragen absolvieren.
- Mindestens 75 Prozent richtige Antworten erreichen.
- Den Kompetenznachweis elektronisch erhalten und die Gültigkeit im Blick behalten.
- Vor dem ersten Flug prüfen, ob zusätzlich eine Betreiberregistrierung nötig ist.
| Merkmal | A1/A3 | A2 |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Online-Training und Online-Prüfung | A1/A3, praktisches Selbststudium und zusätzliche Theorieprüfung |
| Prüfungsumfang | 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten | 30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten |
| Bestehensgrenze | 75 Prozent | 75 Prozent |
| Gebühr beim LBA | 25,00 € | Prüfgebühr abhängig von der benannten Stelle, zusätzlich Antrag beim LBA |
| Gültigkeit | 5 Jahre | 5 Jahre |
Der Unterschied zwischen A1/A3 und A2 ist nicht akademisch, sondern praktisch: A2 bringt dir mehr Spielraum in Richtung unbeteiligter Personen, verlangt aber auch mehr Vorbereitung. Für viele Freizeitpiloten reicht A1/A3 völlig aus. Wer jedoch Inspektionsflüge, Immobilienaufnahmen, Arbeiten im Randbereich von Siedlungen oder anspruchsvollere Modell- und Kameraflüge plant, sollte die Mehrarbeit für A2 nüchtern gegen den späteren Nutzen abwägen. Das führt direkt zu den Fehlern, die ich in der Praxis am häufigsten sehe.
Welche Fehler in der Praxis am häufigsten Geld kosten
Der teuerste Fehler ist selten ein spektakulärer Absturz, sondern ein falsches Verständnis der Regeln. Ich sehe immer wieder dieselben fünf Denkfehler: erstens wird der Kompetenznachweis mit der Betreiberregistrierung verwechselt, zweitens wird das Gewicht der Drohne falsch eingeschätzt, drittens wird die Kamera an einer kleinen Drohne unterschätzt, viertens wird die 120-Meter-Grenze vergessen und fünftens wird angenommen, dass ein alter nationaler Nachweis automatisch alles abdeckt.
- Kompetenznachweis und Registrierung sind getrennte Pflichten. Wer einen Nachweis hat, muss sich nicht automatisch auch registrieren lassen, und umgekehrt.
- Das Startgewicht zählt. Nicht das nackte Rahmengerät, sondern die betriebsbereite Drohne mit Akku und üblicher Ausrüstung ist maßgeblich.
- Unter 250 Gramm ist nicht gleich unter allen Umständen frei. Kamera oder Sensor können die Registrierung trotzdem auslösen.
- Modellfluggelände sind kein Freibrief. Vereinsregeln, Platzordnung und örtliche Einschränkungen bleiben zusätzlich relevant.
- Versicherung bleibt Pflichtdenken. Der Nachweis ersetzt keine Haftpflicht und keine Sorgfalt am Startplatz.
Gerade bei älteren Bestandsgeräten lohnt sich ein zweiter Blick. Wer ein älteres Modell besitzt, sollte nicht blind davon ausgehen, dass es in dieselben Klassen- und Nachweislogiken fällt wie eine neue C-markierte Drohne. Ein sauberer Blick auf Startmasse, Ausrüstung und Einsatzort spart am Ende mehr Zeit als jede nachträgliche Diskussion mit sich selbst vor dem Start. Genau deshalb frage ich im nächsten Schritt immer, ob A2 überhaupt nötig ist.
Wann sich A2 lohnt und wann A1/A3 reicht
A1/A3 ist die richtige Lösung, wenn du im Wesentlichen sicher und überschaubar fliegst, also mit Abstand zu unbeteiligten Personen und mit klarer Kontrolle über den Flugraum. A2 lohnt sich dann, wenn du näher an Menschen heranmusst, ohne gleich in die spezielle Kategorie zu rutschen. Das ist typischerweise der Fall bei bestimmten Inspektions-, Dokumentations- oder Arbeitsflügen, bei denen ein starrer großer Sicherheitsabstand unpraktisch wäre.
Für reine Hobbyflüge auf freien Flächen, auf Modellflugplätzen mit passenden Regeln oder bei kleineren Kameradrohnen ist A2 oft unnötig. Ich würde ihn nur dann anstreben, wenn du den zusätzlichen Spielraum wirklich brauchst. Sonst kaufst du dir mehr Prüfaufwand, ohne im Alltag einen echten Mehrwert zu haben.
Die nüchterne Faustregel lautet deshalb: Wenn du noch fragen musst, ob A2 nötig ist, reicht für deinen Anwendungsfall oft zuerst A1/A3. Sobald du aber regelmäßig an der Grenze zu Menschen, Gebäuden oder dichter Bebauung operierst, wird A2 schnell sinnvoller als eine nachträgliche Notlösung. Für die letzte Einordnung ist eine kurze Vorflugkontrolle am zuverlässigsten.
Die kurze Vorflugkontrolle, die ich vor jedem Start mache
Ich prüfe vor jedem Flug dieselben fünf Punkte: Welches Gerät fliegt gerade, welche Klasse und Masse hat es, ist die Betreiberregistrierung nötig, ist der passende Nachweis gültig und erlaubt der Ort den Flug überhaupt. Diese Reihenfolge ist bewusst simpel, weil sie die meisten Fehlannahmen sofort entlarvt.
- Startmasse und Klasse prüfen, nicht nur die Modellbezeichnung.
- Unterkategorie festlegen: A1, A2 oder A3.
- Kompetenznachweis und Gültigkeit kontrollieren.
- Betreiberregistrierung und Kennzeichnung am Gerät abgleichen.
- Ort, Luftraum, Geozonen und lokale Regeln prüfen.
Wenn ich diese fünf Punkte sauber abhake, bleibt der Flug rechtlich meist ruhig und technisch sauber planbar. Genau darin liegt der praktische Wert des Kompetenznachweises: Er ist kein Selbstzweck, sondern die Basis dafür, dass Drohnenflüge in Deutschland nachvollziehbar, sicher und ohne unnötige Überraschungen funktionieren.