Drohnenrecht A1 und A3 - was du vor dem Flug wissen musst

Tabelle zeigt Anforderungen für Drohnen der OPEN-Kategorie, z.B. für die Unterkategorien A1, A2, A3 (drohne a1 a3).

Geschrieben von

Wilfried Bock

Veröffentlicht am

24. Apr. 2026

Inhaltsverzeichnis

Die Regeln für Drohnen in den Unterkategorien A1 und A3 entscheiden in der Praxis oft darüber, ob ein Flug unkompliziert möglich ist oder ob du vorher Nachweis, Registrierung und den richtigen Flugort sauber prüfen musst. Gerade in Deutschland lohnt sich ein genauer Blick, weil die offene Kategorie viel Freiheit bietet, aber an klaren Grenzen hängt. Ich ordne hier die wichtigsten Unterschiede ein, zeige die Pflichtschritte und erkläre, wo Einsteiger die Regeln am häufigsten falsch lesen.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • A1 ist die flexiblere Unterkategorie für Flüge näher an einzelnen unbeteiligten Personen, aber nie über Menschenansammlungen.
  • A3 verlangt deutlich mehr Abstand: mindestens 150 Meter zu unbeteiligten Personen sowie zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
  • In der offenen Kategorie gelten zusätzlich Sichtflug und eine Höchsthöhe von 120 Metern; gefährliche Güter und Abwürfe sind dort tabu.
  • In Deutschland brauchst du je nach Drohne eine Betreiberregistrierung, eine sichtbare eID und oft den EU-Kompetenznachweis A1/A3.
  • Der A1/A3-Nachweis kostet derzeit 25 Euro, die Betreiberregistrierung für natürliche Personen derzeit 20 Euro.

Drohnen-Betriebsrisiken: Zertifiziert (ähnlich bemannter Luftfahrt), Speziell (außerhalb Sichtweite) und Offen (geringes Risiko, VLOS). Drohnen fliegen über Menschen und Städten.

A1 und A3 im Drohnenrecht wirklich bedeuten

Die offene Kategorie ist der Regelfall für Freizeitflüge und viele einfache gewerbliche Einsätze. Innerhalb dieser Kategorie trennen A1 und A3 vor allem die Frage, wie nah du an Menschen und besiedelten Bereichen fliegen darfst. A1 steht für die flexiblere Nähe, A3 für den klaren Abstand.

Praktisch heißt das: In A1 sind Flüge über einzelne unbeteiligte Personen unter bestimmten Bedingungen möglich, über Menschenansammlungen aber nie. In A3 musst du dagegen weit weg bleiben, und zwar nicht nur von Menschen, sondern auch von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Die Unterkategorie ist also nicht nur eine Frage des Gewichts, sondern immer auch eine Frage des Flugortes.

Zur offenen Kategorie gehören außerdem weitere Grundregeln: Sichtflug, maximal 120 Meter Höhe, kein Transport gefährlicher Güter und kein Abwurf von Gegenständen. Wer das sauber einordnet, versteht schon die halbe Rechtslage. Im nächsten Schritt wird der Unterschied zwischen A1 und A3 im Alltag noch deutlicher.

A1 und A3 im direkten Vergleich

Kriterium A1 A3
Abstand zu Menschen Flüge über einzelne unbeteiligte Personen sind möglich, wenn es sich nicht um Menschenansammlungen handelt; Überflüge sollten, wenn möglich, vermieden werden. Über unbeteiligte Personen nicht fliegen, sondern deutlich Abstand halten.
Abstand zu bebauten Bereichen Je nach Drohnenklasse und Situation auch in dichterer Umgebung nutzbar. Mindestens 150 Meter zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
Typische Drohnen C0 und C1, außerdem bestimmte ältere oder selbst gebaute Kleindrohnen. C3 und C4 sowie viele schwerere oder ältere Modelle bis 25 kg, wenn die Einsatzbedingungen passen.
Typischer Einsatz Hobbyflug, Familienumfeld, kontrollierte Flüge mit etwas Nähe zu Menschen. Freie Flächen, Feldränder, große unbewohnte Bereiche, planbare Outdoor-Flüge.
Prüfungsbedarf Für die meisten A1-Szenarien ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 sinnvoll oder erforderlich; Ausnahmen gibt es bei sehr leichten Modellen. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist die normale Grundlage.
Fehlannahme von Einsteigern „A1 heißt, ich darf überall fliegen.“ „A3 heißt, ich muss nur genug Abstand zu Leuten halten.“

Ich trenne beide Kategorien im Alltag sehr schlicht: A1 ist kontrollierte Nähe, A3 ist bewusst gewählte Distanz. Das klingt banal, spart aber viele Fehler. Wer diese Unterscheidung verstanden hat, liest die nächste Pflichtfrage viel sauberer: Was musst du in Deutschland überhaupt erfüllen, bevor der erste Flug legal ist?

Was du in Deutschland konkret erledigen musst

In Deutschland reicht es nicht, nur die richtige Unterkategorie zu kennen. Du musst auch den Betreiberstatus, die Kennzeichnung und die persönliche Qualifikation im Blick haben. Das ist der Teil, den viele erst dann ernst nehmen, wenn sie schon längst mit der Drohne im Kofferraum unterwegs sind.

  • Betreiberregistrierung: Pflicht ab 250 Gramm Startmasse sowie unter 250 Gramm, wenn die Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten trägt und kein Spielzeug ist.
  • eID auf der Drohne: Die Registrierungsnummer muss sichtbar an jeder eingesetzten Drohne angebracht werden.
  • EU-Kompetenznachweis A1/A3: Für die meisten Flüge in A1 und A3 relevant; er wird nach Online-Training und Online-Theorieprüfung ausgestellt.
  • Kosten: Der Nachweis kostet derzeit 25 Euro, die Betreiberregistrierung für natürliche Personen derzeit 20 Euro.
  • Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht, nicht Kür.
  • Gültigkeit: Die vom LBA ausgestellten Fernpiloten-Zertifikate sind 5 Jahre gültig.

Ein Detail wird oft falsch erzählt: Nicht jede sehr leichte Drohne ist automatisch von allen Pflichten befreit. Bei C0-Modellen und bestimmten sehr kleinen Eigenbauten gibt es Erleichterungen, aber sobald eine Kamera an Bord ist oder das Gerät nicht als Spielzeug gilt, wird die Sache schnell ernster. Ich würde deshalb immer zuerst das exakte Modell, dann die Klasse und erst danach die Marketingbeschreibung prüfen.

Die sauberste Reihenfolge ist aus meiner Sicht: zuerst Betreiber registrieren, dann den passenden Nachweis holen, anschließend die eID anbringen und erst danach den ersten Flug planen. Wenn das sitzt, bleibt noch eine zweite Hürde, die viele unterschätzen: der Flugort selbst.

Wo A1 und A3 im Alltag an Grenzen stoßen

Die Unterkategorie ersetzt keine örtliche Prüfung. Selbst wenn deine Drohne formal in A1 oder A3 betrieben werden darf, können geografische Gebiete, lokale Verbotszonen und zusätzliche Sicherheitsregeln den Flug verhindern. In Deutschland prüfe ich dafür zuerst die Karte in der digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt, weil dort die relevanten Bereiche deutlich klarer sichtbar sind als in vielen allgemeinen Flug-Apps.

Typische Stolpersteine sind Flughafennähe, Naturschutzgebiete, Anlagen kritischer Infrastruktur, Unfall- oder Einsatzorte und dicht bewohnte Bereiche. A3 klingt auf dem Papier oft einfach, ist aber in der Praxis streng, weil 150 Meter Abstand nicht als grober Richtwert, sondern als echte Arbeitsregel zu lesen ist. Sobald dort Menschen wohnen, arbeiten oder sich regelmäßig erholen, wird der Spielraum klein.

Auch die Privatsphäre bleibt ein Thema, selbst wenn die Drohne technisch sauber betrieben wird. Ein Flug, der rechtlich gerade noch zulässig ist, kann trotzdem unnötig Konflikte auslösen, wenn er über Gärten, Terrassen oder stark frequentierten Wegen stattfindet. Genau deshalb ist ein legaler Flug nicht automatisch ein guter Flug.

Wer hier vorab plant, spart sich die meisten Diskussionen am Boden. Und genau an dieser Stelle zeigen sich die typischen Anfängerfehler sehr deutlich.

Typische Fehler, die ich bei Einsteigern sehe

  • A1 als Freifahrtschein verstehen: Dass Flüge über einzelne Personen möglich sein können, heißt nicht, dass Menschenansammlungen erlaubt wären oder dass Überflüge immer klug sind.
  • A3 zu locker lesen: Viele sehen nur „weit weg von Leuten“, übersehen aber die 150 Meter zu Wohn- und Erholungsgebieten.
  • Registrierung vergessen: Gerade bei Kameradrohnen unter 250 Gramm wird die Pflicht schnell übersehen, weil das Gewicht nach „Spielzeug“ aussieht, rechtlich aber keines ist.
  • eID nicht anbringen: Die Registrierung allein reicht nicht, die Nummer muss sichtbar auf die Drohne.
  • Versicherung erst hinterher prüfen: Wer ohne Haftpflicht fliegt, handelt nicht nur unvorsichtig, sondern rechtswidrig.
  • Klasse und Marktzeitpunkt verwechseln: Ältere Drohnen ohne Klassenmarkierung können anders behandelt werden als aktuelle C-Klassen-Modelle.

Für mich ist das der Punkt, an dem sich viele unnötige Fehler vermeiden lassen: nicht erst die App öffnen, wenn die Drohne schon aufgebaut ist, sondern vorher klären, in welcher Kategorie der Flug überhaupt liegt. Genau daraus ergibt sich die nächste sinnvolle Frage: Reichen A1 und A3 für dein Vorhaben, oder ist ein anderes Regelmodell eigentlich passender?

Wann A2 oder eine spezielle Genehmigung sinnvoller ist

A1 und A3 decken viel ab, aber eben nicht alles. Wenn du regelmäßig näher an Menschen arbeiten musst, kann A2 die bessere Zwischenstufe sein, weil sie mit dem zusätzlichen Nachweis und der praktischen Selbstausbildung mehr Spielraum rund um Personen bietet. Für professionelle Flüge oder Szenarien, die die offene Kategorie sprengen, führt dagegen kaum ein Weg an der speziellen Kategorie mit Risikobewertung und Genehmigung vorbei.

Das ist aus meiner Sicht die wichtigste Entscheidung im Drohnenrecht: nicht die maximal mögliche Freiheit suchen, sondern die kleinste Regelstufe wählen, die deinen tatsächlichen Flug sauber abdeckt. So bleibst du rechtlich auf der sicheren Seite und vermeidest teure Fehlannahmen, bevor sie überhaupt zum Problem werden.

Wer A1 und A3 verstanden hat, hat den Kern schon erfasst: Flugort, Abstand, Drohnenklasse und Nachweis gehören zusammen. Wenn du das vor jedem Start prüfst, wird aus kompliziertem Drohnenrecht eine ziemlich klare Routine.

Häufig gestellte Fragen

A1 erlaubt Flüge näher an einzelnen unbeteiligten Personen, solange es keine Menschenansammlungen sind. A3 verlangt deutlich mehr Distanz: mindestens 150 Meter zu unbeteiligten Personen sowie zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Kurz gesagt: A1 ist kontrollierte Nähe, A3 ist bewusst gewählte Distanz.

Je nach Drohne brauchst du eine Betreiberregistrierung, eine sichtbare eID und oft den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Die Registrierung ist ab 250 Gramm Startmasse Pflicht und auch unter 250 Gramm relevant, wenn die Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten trägt und kein Spielzeug ist. Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht.

Zur offenen Kategorie gehören Sichtflug, eine maximale Höhe von 120 Metern, kein Transport gefährlicher Güter und kein Abwurf von Gegenständen. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob du in A1 oder A3 unterwegs bist. Die Unterkategorie regelt also nicht alles, sondern nur einen Teil des rechtlichen Rahmens.

Weil die Unterkategorie keine örtliche Prüfung ersetzt. Flughafennähe, Naturschutzgebiete, Anlagen kritischer Infrastruktur, Unfall- oder Einsatzorte sowie dicht bewohnte Bereiche können den Flug verbieten oder stark einschränken. In Deutschland solltest du dafür zuerst die Karte in der digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt prüfen.

Wenn du regelmäßig näher an Menschen arbeiten musst, kann A2 sinnvoller sein, weil sie mit zusätzlichem Nachweis und praktischer Selbstausbildung mehr Spielraum bietet. Für professionelle Flüge oder Szenarien, die die offene Kategorie sprengen, brauchst du eher die spezielle Kategorie mit Risikobewertung und Genehmigung.

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Wilfried Bock

Wilfried Bock

Mein Name ist Wilfried Bock und ich habe 13 Jahre Erfahrung im Bereich RC Modellbau, insbesondere in den Bereichen Flugzeuge, Autos, Schiffe und Drohnen. Meine Faszination für die Welt der ferngesteuerten Modelle begann schon in meiner Kindheit, als ich meinen ersten Modellflieger baute. Seitdem hat mich die Technik und die Kreativität, die hinter jedem Modell steckt, nie losgelassen. Ich schreibe über verschiedene Aspekte des RC Modellbaus, von den Grundlagen bis hin zu fortgeschrittenen Techniken. Dabei lege ich großen Wert darauf, Informationen klar und verständlich zu präsentieren. Ich prüfe meine Quellen sorgfältig und vergleiche verschiedene Ansätze, um sicherzustellen, dass meine Leser stets die aktuellsten und nützlichsten Informationen erhalten. Mein Ziel ist es, komplexe Themen zu vereinfachen und jedem die Freude am Modellbau näherzubringen.

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