Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Der offizielle Nachweis heißt EU-Kompetenznachweis A1/A3; „Drohnenführerschein“ ist nur die umgangssprachliche Bezeichnung.
- A1 erlaubt Flüge in der Nähe unbeteiligter Personen, aber nicht über Menschenansammlungen; A3 verlangt 150 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen und zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
- Für den Nachweis brauchst du einen Onlinekurs mit anschließender Theorieprüfung. Der Test umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen, bestanden wird ab 75 Prozent.
- Die Gebühren für Prüfung und Ausstellung liegen aktuell bei 25 Euro; für Verlängerung oder Änderung fallen 15 Euro an.
- Der Nachweis ist 5 Jahre gültig. Wer 2021 begonnen hat, muss 2026 besonders auf die Verlängerung achten.
- Zusätzlich können Betreiberregistrierung, e-ID an der Drohne und eine passende Haftpflichtversicherung nötig sein.
Was der EU-Kompetenznachweis A1/A3 wirklich abdeckt
Ich trenne bei Drohnenrecht immer zwischen der Klasse der Drohne und der Art des Flugs. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist keine allgemeine Lizenz für jede Mission, sondern die Grundqualifikation für den Betrieb in der offenen Kategorie. Er deckt die Unterkategorien A1 und A3 ab und ist damit genau der Einstieg, den die meisten Freizeitpiloten und viele Modellflugfreunde brauchen.Die EASA unterscheidet hier bewusst zwischen zwei sehr unterschiedlichen Einsatzlogiken: A1 ist näher an Personen erlaubt, A3 hält die Maschine konsequent aus der Nähe von Menschen und Siedlungen heraus. Wer diese Trennung ignoriert, liest oft nur „Drohnenführerschein“ und übersieht den eigentlichen Kern der Regeln.
| Unterkategorie | Worum es praktisch geht | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| A1 | Flüge über unbeteiligte Personen sind unter Bedingungen möglich, Menschenansammlungen bleiben tabu. | Kurze Aufnahmen im Parkrand, kontrollierte Flüge mit sehr leichter Drohne, Situationen mit wenig Publikumsverkehr. |
| A3 | Flüge nur mit großem Abstand zu unbeteiligten Personen und zu bebauten Gebieten. | Offene Felder, Randlagen, ländliche Flächen, Industriegebiete mit ausreichend Abstand. |
| Nicht abgedeckt | A2 und die spezielle Kategorie brauchen zusätzliche Anforderungen. | Flüge näher an Personen, komplexere Einsätze, Sondergenehmigungen. |
Der wichtigste Denkfehler ist aus meiner Sicht dieser: A1 heißt nicht „einfach überall fliegen“, und A3 heißt nicht „nur eine Formalität“. Beide Unterkategorien haben klare Grenzen, die dich im Alltag sehr schnell einholen, wenn du sie beim Planen nicht mitdenkst. Darum lohnt es sich, als Nächstes sauber zu klären, wann du den Nachweis überhaupt brauchst.
Wann du ihn brauchst und wann nicht
Für viele Piloten ist die Schwelle einfacher zu merken als die juristische Detailtiefe: Ab etwa 250 Gramm wird der Kompetenznachweis in der Praxis relevant, während sehr leichte Drohnen unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein können. Die Ausnahmen sind aber enger, als viele Onlineshops suggerieren. Genau dort entstehen die meisten Missverständnisse.
| Drohnen- oder Einsatztyp | Brauchst du A1/A3? | Worauf du achten musst |
|---|---|---|
| C0 unter 250 g | In der Regel nein | Bedienungsanleitung lesen, Flugregeln beachten; bei Kamera oder Sensor kann trotzdem eine Betreiberregistrierung nötig sein, wenn es kein Spielzeug ist. |
| C1 unter 900 g | Ja | Onlinekurs und Theorieprüfung sind erforderlich, wenn du in A1 oder A3 fliegen willst. |
| C2 unter 4 kg | Ja, als Grundlage | Für A2 brauchst du zusätzlich eine weitere Qualifikation und praktische Selbstschulung. |
| C3 und C4 unter 25 kg | Ja | Diese Geräte laufen typischerweise in A3, also mit großem Abstand zu Menschen und Siedlungen. |
| Privat gebaut oder vor 01.01.2024 ohne Klassenkennzeichnung | Meist ja | Der konkrete Einsatz entscheidet, oft ist A3 der relevante Rahmen. |
Wenn du nur mit einer sehr leichten C0-Drohne ohne die üblichen Registrierungspflichten unterwegs bist, kann der Weg deutlich einfacher sein. Sobald du aber eine „richtige“ Kameradrohne oder ein Modell oberhalb der Schwelle nutzt, kommst du an der Grundqualifikation kaum vorbei. Damit ist die Abgrenzung klarer. Jetzt lohnt sich der Blick auf die eigentliche Praxis im Flug.

So unterscheiden sich A1 und A3 im Alltag
Im Alltag ist die Frage nicht theoretisch, sondern sehr konkret: Wo darf ich starten, wie nah darf ich an Menschen heran und wie weit weg von Siedlungen muss ich bleiben? Für genau diese Entscheidung ist die Unterscheidung zwischen A1 und A3 so wichtig. Ich sehe oft, dass Piloten nur auf das Gewicht schauen, aber die eigentliche Flugumgebung ist mindestens ebenso entscheidend.
| Situation | A1 | A3 |
|---|---|---|
| Einzelne unbeteiligte Personen am Rand | Kann unter Bedingungen möglich sein, Überflug von Menschenansammlungen bleibt verboten. | Zu nah, denn hier gelten 150 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen. |
| Menschenansammlung im Park oder bei Veranstaltungen | Nicht erlaubt. | Nicht erlaubt. |
| Wohngebiet oder Innenstadtnähe | Je nach Situation und Drohnenklasse nur eingeschränkt sinnvoll. | In der Regel ungeeignet, weil 150 Meter Abstand zu bebauten Gebieten verlangt werden. |
| Offenes Feld, leerer Acker, abgelegener Randbereich | Oft möglich, wenn die Drohne und die Umgebung dazu passen. | Der klassische Einsatzbereich. |
| Maximale Flughöhe | Grundsätzlich unter 120 Metern über Grund. | Grundsätzlich unter 120 Metern über Grund. |
Die harte Grenze von 150 Metern in A3 ist der Punkt, an dem viele Flugideen schlicht unpraktisch werden. Für Landschaftsaufnahmen, Modellflug auf freier Fläche oder Tests auf einem geeigneten Gelände ist das ideal. Wer aber regelmäßig näher an Personen oder bebauten Bereichen fliegen will, landet oft nicht bei A3, sondern muss sich mit A2 beschäftigen. Genau deshalb ist der Nachweis eher ein Einstieg als das Ende der Qualifikation.
Nach Angaben der EASA ist diese Trennung kein Formalismus, sondern das Grundprinzip der offenen Kategorie: erst die Distanz zur Umgebung definieren, dann die passende Schulung und erst danach die konkrete Flugplanung. Das ist in der Praxis deutlich vernünftiger als ein Einheitsnachweis für alle Fälle.
So läuft Training und Prüfung beim LBA ab
Der offizielle Weg läuft über das Onlineportal des Luftfahrt-Bundesamts. Nach Angaben des LBA dauert der gesamte Ablauf inklusive Prüfung etwa 3 bis 6 Stunden, wenn man sich konzentriert durch das Material arbeitet. Ich würde für den ersten Durchlauf eher etwas Luft einplanen, damit man nicht nur durchklickt, sondern die Regeln wirklich versteht.
- Du registrierst dich im Onlineportal.
- Du arbeitest die Lerninhalte durch, darunter Luftrecht, Sicherheit, menschliches Leistungsvermögen, betriebliche Verfahren, Technik, Datenschutz und Versicherung.
- Du machst die Trainingsaufgaben und qualifizierst dich damit für die eigentliche Prüfung.
- Du legst die Online-Theorieprüfung ab.
Die Prüfung selbst ist klar umrissen: 40 Multiple-Choice-Fragen, 45 Minuten Zeit und mindestens 75 Prozent richtige Antworten. Wer nicht besteht, kann die Prüfung erneut absolvieren; eine Wartezeit ist dafür nicht vorgesehen. Das ist fair, aber es sollte niemanden dazu verleiten, die Sache auf die leichte Schulter zu nehmen. Wer die Grundlogik verstanden hat, spart sich beim zweiten Anlauf meist jede Menge Frust.
Finanziell ist der Nachweis überschaubar: Für die Abnahme der Onlineprüfung und die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises fallen aktuell 25 Euro an. Für eine Verlängerung oder Änderung sind 15 Euro vorgesehen. Der Nachweis ist 5 Jahre gültig und wird als PDF ausgestellt. Wenn dein Dokument aus dem Startjahr 2021 stammt, ist 2026 die Zeit für die Erneuerung.
Was vor dem ersten Flug zusätzlich erledigt sein muss
Die Prüfung allein reicht in der Praxis nicht. Ich würde vor dem ersten Start immer noch vier Dinge abhaken, weil genau dort später die meisten Fehler passieren.
- Betreiberregistrierung prüfen. Wer registrierungspflichtig ist, bekommt eine Betreiber-ID, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
- Haftpflichtversicherung sichern. Ohne passende Versicherung ist der Flug rechtlich und finanziell unnötig riskant.
- Geozonen und Flugbeschränkungen prüfen. Flughäfen, Naturschutzgebiete, Industrieanlagen oder lokale Sperrzonen können den Flug ganz oder teilweise einschränken.
- Fluggrenzen einhalten. Unter freiem Himmel gilt in der offenen Kategorie grundsätzlich die 120-Meter-Grenze und der Betrieb in Sichtweite.
Ein Detail, das oft verwechselt wird: Die Betreiber-ID ist nicht dasselbe wie der Kompetenznachweis. Die Betreiber-ID identifiziert den Halter des UAS, der Nachweis belegt deine persönliche Pilotenschulung. Beides gehört in vielen Fällen zusammen, aber es erfüllt rechtlich unterschiedliche Funktionen.
Wenn du das sauber trennst, wird das ganze Thema deutlich beherrschbarer. Statt über Bürokratie zu ärgern, planst du den Flug wie ein kleines Projekt: Gerät, Umgebung, Versicherung, Registrierung, dann erst Start. Genau diese Reihenfolge reduziert das Risiko spürbar.
Die Fehler, die ich im Alltag am teuersten finde
Bei Drohnenflügen sind es selten die großen spektakulären Verstöße. Meist sind es kleine Fehlannahmen, die teuer oder ärgerlich werden. Diese Fehler sehe ich besonders häufig:
- „Unter 250 Gramm gilt alles nicht.“ Das stimmt nicht. Auch sehr leichte Drohnen können registrierungs- oder datenschutzrechtliche Pflichten auslösen.
- A1 mit A3 verwechselt. Wer mit A3-Denke in einen Bereich mit Personen fliegt, hat das eigentliche Risiko schon vor dem Start falsch eingeschätzt.
- Die e-ID nicht an der Drohne angebracht. Die Nummer muss am UAS erkennbar sein, nicht nur irgendwo in der App liegen.
- Menschenansammlungen falsch bewertet. Ein voller Park, ein Event oder ein belebter Strand sind keine „noch eben akzeptablen“ Flächen für einen spontanen Flug.
- Die Gültigkeit ignoriert. Fünf Jahre vergehen schnell, und ein abgelaufener Nachweis hilft im Zweifel gar nichts.
- Datenschutz unterschätzt. Rechtlich sauber zu fliegen heißt nicht automatisch, dass man fremde Grundstücke oder Personen einfach filmen darf.
Gerade der letzte Punkt wird oft erst dann ernst genommen, wenn sich jemand beschwert. Ich halte es für klüger, die Kamera nicht nur technisch, sondern auch rechtlich mitzudenken. Das spart Diskussionen und macht den eigenen Flugstil deutlich souveräner.
Worauf ich vor dem Kauf zuerst schaue
Wenn ich heute eine Drohne für den deutschen Markt bewerte, schaue ich zuerst nicht auf die maximale Flugzeit, sondern auf die geplante Einsatzumgebung. Willst du nur auf freier Fläche filmen, ist A3 oft der sinnvolle Rahmen. Willst du näher an Personen heran, zählt eher A1 oder bei ambitionierteren Vorhaben A2. Genau diese Entscheidung sollte den Kauf beeinflussen, nicht die Marketingbeschreibung auf der Verpackung.
Für viele Modellflug- und Drohnenpiloten ist das der eigentliche Nutzen des EU-Kompetenznachweises: Er zwingt dazu, den Einsatz realistisch zu denken. Man fliegt dadurch nicht automatisch spektakulärer, aber meist sicherer und rechtlich sauberer. Und das ist am Ende oft der bessere Deal als ein vermeintlich „stärkeres“ Modell, das im Alltag gar nicht zu deinem Flugraum passt.
Wenn du den Nachweis jetzt neu machen oder verlängern willst, würde ich zuerst die Gültigkeit prüfen, dann die Registrierung aufräumen und erst danach an die nächste Flugplanung gehen. So bleibt der Ablauf schlank, und du weißt vor dem Start genau, welche Regeln für deine Drohne wirklich gelten.