Drohnenführerschein beim LBA - welchen Schein brauchst du?

Ein Mensch hält einen Drohnenführerschein in der Hand. Das Luftfahrt Bundesamt (LBA) und die EASA sind darauf abgebildet. Der Text "Drohnen-Führerscheine" und "Kompetenznachweis & Fernpiloten-Zeugnis" ist prominent platziert.

Geschrieben von

Arne Kellner

Veröffentlicht am

2. Aug. 2026

Inhaltsverzeichnis

Wer in Deutschland mit einer Drohne starten will, braucht heute vor allem eins: die richtige Einordnung. Je nach Gewicht, Klassenmarkierung und Flugbereich reicht ein kurzer Online-Nachweis, manchmal ist zusätzlich ein A2-Zeugnis nötig, und in manchen Fällen ist gar kein Kompetenznachweis vorgeschrieben, obwohl Registrierung und Flugregeln trotzdem greifen. Genau das sorgt in der Praxis für die meisten Missverständnisse.

Ich ordne das Thema deshalb so, wie ich es auch einem erfahrenen Modellflieger erklären würde: Was hinter dem LBA-Nachweis steckt, welchen Schein du für deine Drohne wirklich brauchst, wie die Prüfung abläuft, was sie kostet und welche Fehler im Alltag schnell teuer werden. So lässt sich der Drohnenstart nicht nur legal, sondern auch vernünftig planen.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Der Begriff Drohnenführerschein meint in Deutschland meist den EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder das EU-Fernpilotenzeugnis A2.
  • A1/A3 kostet beim LBA 25 Euro, A2 30 Euro; beide Nachweise gelten 5 Jahre.
  • Ab 250 g oder bei einer Drohne mit Kamera beziehungsweise Sensor kann eine Betreiberregistrierung nötig sein.
  • Die offene Kategorie gilt nur innerhalb klarer Grenzen, vor allem bei Sichtflug und bis 120 Meter Höhe.
  • Wer näher an Menschen fliegen will, braucht häufig mehr als den Standardnachweis, oft also A2 oder sogar eine Genehmigung für die spezielle Kategorie.

Was der Drohnenführerschein beim LBA wirklich ist

Beim luftfahrt bundesamt drohnenführerschein geht es in der Praxis fast immer um den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Das ist keine klassische „Führerschein“-Lizenz wie im Straßenverkehr, sondern ein Fernpiloten-Nachweis für den Betrieb in der offenen Kategorie. Für anspruchsvollere Flüge kommt das EU-Fernpilotenzeugnis A2 dazu. Ich halte diese Unterscheidung für den wichtigsten Punkt überhaupt, weil viele erst einmal nur nach „dem einen Schein“ suchen und dann merken, dass es je nach Drohne und Einsatzszenario mehrere Stufen gibt.

Das europäische System trennt den Drohnenbetrieb in open, specific und certified. Für Hobby- und Kameraflüge ist fast immer die offene Kategorie relevant. Sie ist bewusst so gebaut, dass der Betrieb ohne einzelne Fluggenehmigung möglich bleibt, solange Gewicht, Abstand, Sichtweite und Höhe eingehalten werden. Sobald du aber außerhalb dieser Grenzen fliegen willst, wird es schnell zur Frage nach einer zusätzlichen Qualifikation oder einer Betriebsgenehmigung. Genau deshalb sollte man den Nachweis nicht isoliert betrachten, sondern immer zusammen mit der geplanten Nutzung.

Wichtig ist auch die Trennung zwischen Betreiber und Fernpilot: Der Betreiber registriert sich, der Fernpilot weist seine Kompetenz nach. Diese beiden Rollen werden im Alltag oft in einen Topf geworfen, sind rechtlich aber nicht dasselbe. Der nächste Schritt ist deshalb die Frage, welchen Nachweis deine konkrete Drohne und dein Flugstil tatsächlich verlangen.

Welchen Nachweis du für deine Drohne brauchst

Hier trennt sich Theorie von Praxis. Nicht jede Drohne braucht denselben Nachweis, und nicht jeder Flug ist mit dem gleichen Papier abgedeckt. Die Klassenmarkierung hilft, die Sache sauber zu sortieren. Ich würde das so lesen: Je leichter und risikoärmer die Drohne, desto eher reicht A1/A3 oder sogar gar kein Kompetenznachweis; je näher du an Menschen heranwillst, desto eher brauchst du A2.

Drohnenklasse oder Situation Typischer Einsatz Benötigter Nachweis Praxiswert
C0 oder sehr leichte Drohnen unter 250 g Freizeit, Reisen, einfache Aufnahmen Meist kein Kompetenznachweis Die Regeln gelten trotzdem, und eine Betreiberregistrierung kann bei Kamera oder Sensor nötig sein.
C1 bis 900 g Leichte Kameradrohnen für Hobby und Content EU-Kompetenznachweis A1/A3 Das ist für viele Einsteiger der Standardfall.
C2 bis 4 kg Mehr Reserven, mehr Gewicht, näher an Menschen A1/A3 plus EU-Fernpilotenzeugnis A2 für A2-Flüge Wer die zusätzliche Flexibilität will, landet hier.
C3 bis 25 kg Größere Systeme, nur mit mehr Abstand EU-Kompetenznachweis A1/A3 Hier wird der Abstand zu unbeteiligten Personen wichtiger als die Bequemlichkeit.
Ältere Drohnen ohne C-Klassenmarke Bestandsgeräte und manche Selbstbauten Je nach Masse A1/A3 oder nur A3 Gerade bei älteren Modellen sollte man nicht schätzen, sondern exakt prüfen.

Für die offene Kategorie gilt außerdem: A1/A3 deckt den üblichen Standardflug ab, während A2 dir den engeren Betrieb in der Nähe von unbeteiligten Personen ermöglicht. In A2 sind unter anderem 30 Meter horizontaler Abstand vorgesehen, bei aktivierter Langsamflugfunktion in bestimmten Fällen auch 5 Meter. Das klingt klein, macht in der Praxis aber einen großen Unterschied, wenn du in Wohnnähe, auf einem Grundstück oder bei Außenaufnahmen arbeiten willst.

Der wichtigste Denkfehler ist aus meiner Sicht dieser: „Kleine Drohne gleich keine Regeln.“ Das stimmt nicht. Kleine Drohnen brauchen oft weniger Bürokratie, aber sie sind nicht automatisch von Registrierung, Sichtflugpflicht oder den geografischen Sperrbereichen befreit. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf den nächsten Schritt: die Anmeldung und die Prüfung selbst.

Drohne über Solarfeldern. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) informiert über UAS-Gebührenbescheide, relevant für den Drohnenführerschein.

So läuft die Anmeldung und Prüfung ab

Der Ablauf ist überschaubar, wenn man ihn einmal in der richtigen Reihenfolge denkt. Ich würde immer so vorgehen: Erst die Drohne und den geplanten Einsatz einordnen, dann prüfen, ob eine Betreiberregistrierung nötig ist, und erst danach den passenden Nachweis machen. Wer sofort irgendeinen Kurs bucht, zahlt oft doppelt oder stellt erst am Ende fest, dass er eigentlich den falschen Schein vorbereitet hat.

  1. Die Drohne und den Flugbereich prüfen. Willst du in A1, A2 oder A3 fliegen? Davon hängt alles Weitere ab.
  2. Falls erforderlich, als Betreiber registrieren. Das betrifft unter anderem Drohnen ab 250 g und viele Geräte mit Kamera oder anderem personenbezogenem Sensor.
  3. Den EU-Kompetenznachweis A1/A3 absolvieren. Dafür gibt es ein Online-Training und eine Online-Theorieprüfung mit 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten.
  4. Für A2 zusätzlich vorbereiten. Hier brauchst du zuerst A1/A3, dann ein praktisches Selbststudium und anschließend die zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Stelle.
  5. Das Mindestalter beachten. In Deutschland liegt es für Fernpiloten in der offenen und speziellen Kategorie bei 16 Jahren.

Der A1/A3-Test ist mit 75 Prozent richtig beantworteten Fragen bestanden. Beim A2-Nachweis ist die Hürde ähnlich klar, aber der Weg dorthin länger, weil der praktische Teil nicht einfach mit einem Klick erledigt ist. Ich sehe darin keinen Nachteil, sondern eher eine sinnvolle Staffelung: Wer näher an Menschen fliegen will, sollte sich mit der Wirkung seines Fluges auch gründlicher auseinandersetzen.

Für reine Hobbyflüge reicht A1/A3 oft völlig aus. A2 würde ich nur dann anpeilen, wenn du den engeren Betrieb wirklich brauchst. Alles andere ist für viele Piloten unnötiger Aufwand. Damit sind wir direkt bei der Frage, was dieser Weg kostet und wie lange er gültig bleibt.

Was es kostet und wie lange der Nachweis gilt

Die Gebühren sind im Vergleich zu anderen Luftfahrt-Themen überschaubar, aber man sollte sie sauber einplanen. Das LBA verlangt für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 25 Euro, für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 30 Euro. Die Betreiberregistrierung kostet für natürliche Personen 20 Euro. Zusätzliche Vorbereitungskurse von Drittanbietern sind darin natürlich nicht enthalten.

Leistung Gebühr Gültigkeit Hinweis
Betreiberregistrierung 20 Euro Kein klassischer Führerschein, sondern eine Registrierung Die Nummer muss auf der Drohne sichtbar angebracht werden.
EU-Kompetenznachweis A1/A3 25 Euro 5 Jahre Für den Standardflug in der offenen Kategorie meist ausreichend.
EU-Fernpilotenzeugnis A2 30 Euro 5 Jahre Nur sinnvoll, wenn du A2 wirklich nutzen willst.

Beide Fernpiloten-Nachweise sind 5 Jahre gültig. Eine Verlängerung läuft über Wiederholungsprüfungen oder Auffrischungskurse. Das ist pragmatisch gelöst und verhindert, dass der Nachweis auf Dauer zu einem einmaligen Häkchen verkommt. Ich finde das sinnvoll, weil sich Technik, Regeln und Einsatzfelder in der Drohnenwelt schneller ändern als viele erwarten.

Ein Detail, das gern übersehen wird: Die Betreiberregistrierung ist keine formale Nebensache. Wer sie braucht, sollte sie nicht mit dem Kompetenznachweis verwechseln. Der eine Nachweis betrifft die Person am Sender, der andere die Verantwortung als Betreiber. Genau diese Verwechslung führt oft zu unnötigem Ärger, obwohl sie sich mit fünf Minuten sauberer Prüfung vermeiden lässt.

Die Fehler, die ich vor dem ersten Flug am häufigsten sehe

Der häufigste Fehler ist erstaunlich banal: Leute kaufen die Drohne, laden den Akku und denken erst danach über die Rechtslage nach. Das funktioniert manchmal bei einem kleinen C0-Gerät, aber in den meisten Fällen eben nicht. Aus meiner Sicht lohnt es sich, vor dem ersten Start diese Punkte konsequent abzuhaken:

  • Betreiberregistrierung vergessen: Besonders bei Drohnen ab 250 g oder bei Geräten mit Kamera wird das schnell übersehen.
  • Versicherung fehlt: Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und sollte nicht erst im Schadensfall zum Thema werden.
  • Höhe und Sichtweite ignoriert: Die offene Kategorie ist auf Sichtflug und in der Regel auf 120 Meter Höhe begrenzt.
  • Geografische Zonen unterschätzen: Flugverbotszonen, Beschränkungen rund um Flughäfen, sensible Bereiche oder kommunale Auflagen sind real und nicht nur Theorie.
  • A1/A3 für alles halten: Wer näher an unbeteiligte Personen will, braucht oft A2 oder muss in die spezielle Kategorie wechseln.

Ein weiterer Klassiker ist die Annahme, dass eine kleine Drohne automatisch „überall fliegen darf“. Das stimmt nicht. Selbst wenn kein Kompetenznachweis nötig ist, können andere Regeln trotzdem greifen, etwa zur Betreiberregistrierung oder zu lokalen Flugbeschränkungen. Gerade bei Kameradrohnen spielt auch der Datenschutz eine Rolle, weil die Technik fast immer mehr kann als nur „ein bisschen fliegen“.

Ich würde deshalb nie nur auf die Gewichtsangabe schauen. Entscheidend ist immer das Zusammenspiel aus Drohnenklasse, Flugort, Abstand zu Menschen und der Frage, ob du nur privat im offenen Bereich unterwegs bist oder schon eine Grenze überschreitest. Genau an dieser Stelle trennt sich der saubere Hobbyflug vom riskanten Improvisieren.

Was ich vor dem Start noch einmal prüfen würde

Wenn ich eine neue Drohne das erste Mal in Deutschland fliege, gehe ich jedes Mal dieselbe Reihenfolge durch: Erst die Klasse und das Gewicht, dann die Betreiberregistrierung, dann den passenden Kompetenznachweis und erst danach die eigentliche Flugroute. Das klingt streng, spart aber Zeit, Geld und Diskussionen mit Behörden oder Grundstücksbesitzern.

Für Modellflieger und Drohnenpiloten ist das in der Praxis die beste Mischung aus Freiheit und Disziplin. Die EU-Regeln sind nicht dazu da, Spaß zu verhindern, sondern den Betrieb vorhersehbar zu machen. Wer das System einmal verstanden hat, merkt schnell: Der Drohnenführerschein ist kein Hindernis, sondern nur der Teil der Vorbereitung, der aus einem spontanen Start einen vernünftigen Flug macht.

Häufig gestellte Fragen

Meist nicht den Kompetenznachweis, wenn es sich um eine sehr leichte C0-Drohne handelt. Trotzdem kann eine Betreiberregistrierung nötig sein, wenn Kamera oder ein anderer personenbezogener Sensor an Bord ist. Auch Sichtflug, Flughöhe und lokale Sperrzonen gelten weiter.

A1/A3 ist der Standard für die offene Kategorie und deckt viele leichte Drohnen ab, etwa C1 bis 900 g und C3 bis 25 kg. A2 brauchst du, wenn du näher an unbeteiligte Personen heranwillst, denn dort gelten strengere Abstandsregeln. Für viele Hobbyflüge reicht A1/A3 völlig aus.

Du prüfst zuerst Drohne und Einsatzbereich und klärst dann, ob eine Betreiberregistrierung nötig ist. Danach folgt das Online-Training mit Theorieprüfung. Der Test hat 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten, bestanden ist er mit 75 Prozent, und das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 kostet 25 Euro, das EU-Fernpilotenzeugnis A2 30 Euro. Die Betreiberregistrierung für natürliche Personen kostet 20 Euro. Beide Fernpiloten-Nachweise gelten 5 Jahre und können über Wiederholungsprüfungen oder Auffrischungskurse verlängert werden.

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Arne Kellner

Arne Kellner

Ich heiße Arne Kellner und habe über 10 Jahre Erfahrung im Bereich RC Modellbau. Meine Leidenschaft für ferngesteuerte Flugzeuge, Autos, Schiffe und Drohnen begann schon in meiner Kindheit. Ich finde es faszinierend, wie Technik und Kreativität zusammenkommen, um beeindruckende Modelle zu schaffen, die sowohl Spaß machen als auch technische Herausforderungen bieten. In meinen Artikeln möchte ich anderen helfen, die Welt des Modellbaus besser zu verstehen. Dabei konzentriere ich mich darauf, komplexe Themen verständlich zu erklären, aktuelle Trends zu verfolgen und nützliche Informationen bereitzustellen. Ich lege großen Wert darauf, meine Quellen sorgfältig zu prüfen und Informationen klar und präzise zu organisieren. Mein Ziel ist es, dass jeder Leser, egal ob Anfänger oder erfahrener Modellbauer, wertvolle Einblicke und Anleitungen erhält, um in dieser spannenden Hobbywelt erfolgreich zu sein.

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